Wichtige Informationen

Reisebedingungen 2021

Das Tanzprogramm der Reisen verantwortet Eleni Dira, Elliniko Kentro Paradosiakon Choron LTD, Anageniseos 1, 3052 Limassol, Zypern

Reisevertrag (Auszug)

1.1 Anmeldung
Der Reiseteilnehmer bietet dem Veranstalter „Eleni Dira, Zypern“ mit der Buchung (Anmeldung) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes zum Abschluss eines Reisevertrages sind die Reiseausschreibung und die etwaigen ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reiseanmelder vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reiseanmelder eine Reisebestätigung per Email übermittelt. Hierzu ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.2 mündliche Anmeldung
Ziffer 1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

1.3 Anmeldung Mitreisende
Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Zahlungen
Zahlungen erfolgen vor Ort oder per Überweisung aufs Konto.

3.3 Änderung des Reisepreises
Änderungen des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.  Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der  Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Dieser Rücktritt sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Nichtantritt der Reise wird wie ein Rücktritt gewertet. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
  • bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
  • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%
  • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60%
  • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
  • am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90%

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.